Wichtige Ergebnisse der Dekanatssynode vom 18. Mai 2021

Landesstellenplanung: Anzahl und Verteilung der Stellen
Die Landeskirche hat nun die Anzahl und Verteilung der theologischen (Pfarrer/innen) sowie theologisch-pädagogischen (z.B. Diakon/innen, Religionspädagog/innen) und die Stellen für den Bereich Kirchenmusik festgelegt. Der Dekanatsbezirk bekommt ein Kontingent von insgesamt 171 Stellen zugewiesen. Damit kommen auf den Dekanatsbezirk Stellenkürzungen von 9,64 Prozent zu. Dies gilt jedoch nicht für alle Bereiche gleichermaßen. Beispielsweise wurde die Stellenzuweisung für Kirchenmusiker von 10 auf 8,5 Stellen reduziert, was einer Kürzung von 15 Prozent entspricht. Andere Bereiche wurden etwas aufgestockt, beispielsweise die Klinikseelsorge von 10 auf 10,5 Stellen. Teilweise haben sich auch die Zuordnungen von Stellen geändert. So sind die Stellen bestimmter Bereiche keiner Kirchengemeinde mehr zugeordnet (z.B. Klinikseelsorge, Studenten- und Hochschulseelsorge), sondern speisen sich künftig aus dem Stellenpool des sogenannten dekanatsweiten Diensts. Wieder andere Stellen (z.B. Stadtakademie) werden dem landesweiten Dienst zugeordnet und müssen somit nicht mehr über das zugewiesene Kontingent des Dekanatsbezirks besetzt werden.

Die Dekanatssynode ist verpflichtet, Konzeptionen für bestimmte Bereiche zu erarbeiten (u.a. Altenheimseelsorge). Zudem haben die Dekanatsbezirke mehr Entscheidungsfreiheit, für welche Aufgabenfelder sie die ihnen zugewiesenen Stellenkontingente der dekanatsweiten Dienste einsetzen. Die Synode diskutierte deshalb in der Sitzung in fünf verschiedenen Arbeitsgruppen über künftige inhaltliche Schwerpunkte und mögliche Entwicklungsfelder. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden in der nächsten Synode vorgestellt.


Berichte zur aktuellen Situation:

FEST-Studie: „Religion in neuen Stadtquartieren“
Die bayerische Landeskirche und der Evangelisch-Lutherische Dekanatsbezirk München haben die Studie „Religion in neuen Stadtquartieren“ bei der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e. V. – Institut für interdisziplinäre Forschung (FEST) in Auftrag gegeben. Mit der Studie wurde untersucht, wie Religionsgemeinschaften in städtischen Räumen identifizierbare Orte schaffen oder mitgestalten. Aber auch, wie der Stadtraum umgekehrt auf religiöse Orte einwirkt. Im Dekanatsbezirk wurden drei Stadtquartiere für die Feldforschung ausgewählt: Neuperlach, Agfa-Gelände Giesing und Freiham. Die Ergebnisse der Studie werden am 29. September 2021 Vertretern der Gemeinden und Gremien des Dekanatsbezirks präsentiert.

Haus der Kulturen und Religionen München: Auftaktveranstaltung vor der Nazarethkirche
Zum Start der Pilotphase des Projekts „Haus der Kulturen und Religionen München“ (HdKRM) findet am 7. Juni 2021 um 18.30 Uhr eine Auftaktveranstaltung statt. In einer feierlichen Zeremonie wird ein Baum vor der Nazarethkirche in Bogenhausen, Barbarossastraße 3, gepflanzt. Die Nazarethkirche soll zunächst für ein Jahr als Zentrum, Ort der Begegnung und des Austauschs für das Projekt erprobt werden. Konkret gearbeitet wird an der Gründung eines College of Interreligious Studies, einem internationalen Wohnheim für Studierende, an Bildungsprojekten und an dem Konzept für den Begegnungs- und Veranstaltungsort Nazarethkirche. Der Verein „Haus der Kulturen und Religionen München e. V.“ ist ein Zusammenschluss von interreligiösen Gruppen sowie Einzelpersonen mit dem Ziel, ein Haus der Kulturen und Religionen zu verwirklichen. Die Veranstaltung wird auch online übertragen unter: www.HdKRM.org.

Dekanatssynode beauftragt Rechnungsprüfungsausschuss
Das Rechnungsprüfungsamt der Landeskirche prüft regelmäßig die Kirchengemeinden, Einrichtungen und Dienststellen im Dekanatsbezirk München und erstellt einen Prüfungsbericht. Die Berichte für den Dekanatsbezirk München und den Zweckverband „EKiM – Evangelische Kindertagesstätten im Dekanatsbezirk München“ zu den Jahresrechnungen 2016 bis 2019 liegen nun vor. Der von der Synode eingesetzte Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, über die Prüfungsberichte zu beraten und der Dekanatssynode eine Beschlussempfehlung vorzulegen.

Partnerschaftskonferenz setzt sich für Lieferkettengesetz ein
Die Partnerschaftskonferenz des Dekanatsbezirks München setzt sich, wie die Landessynode, für das Lieferkettengesetz ein. Seit vielen Jahren engagieren sich Wohlfahrtsverbände, kirchliche Gruppen, „Brot für die Welt“ und „Mission EineWelt“ dafür, dass Gewinnmaximierung nicht zulasten der Umwelt, Sozial- oder Menschenrechtsstandards gehen darf. Die Einhaltung der Menschenrechte darf nach Meinung der Verbände grundsätzlich keine Frage von Freiwilligkeit sein. Das Gesetz soll demnächst im Bundestag beraten werden.



Die Mitteilungen des Evangelisch-Lutherischen Dekanatsbezirks München können auch über die Website www.muenchen-evangelisch.de oder im Intranet des Dekanatsbezirks München unter der Rubrik „Dekanatssynode“ abgerufen werden.

Rückfragen bitte an:
Gabriele März
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit