Stimm für Kirche! – am 20. Oktober 2024 sind Kirchenvorstandswahlen

Mitbestimmen, welche Schwerpunkte in der Kirchengemeinde und im sozialen Umfeld gesetzt werden

Unter dem Motto "Stimm für Kirche!" finden am Sonntag, 20. Oktober 2024 in rund 1.500 evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden in Bayern die Kirchenvorstandswahlen statt. Alle evangelischen Kirchenmitglieder werden aufgerufen, die Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher ihrer Kirchengemeinde zu wählen. Fast 10 Prozent der Mitglieder der bayerischen Landeskirche wählen im Evangelisch-Lutherischen Dekanatsbezirk München. Die Kirchenvorstandswahlen 2024 werden als allgemeine Briefwahl durchgeführt. Bis Ende September werden alle Wahlberechtigten per Post ihre Wahlunterlagen erhalten haben und können damit per Briefwahl oder am 20. Oktober im Wahllokal ihrer Kirchengemeinde ihre Stimmen abgeben.

Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag ihr 14. Lebensjahr vollendet haben und konfirmiert sind, oder Kirchenmitglieder ab 16 Jahren. "Demokratie ist ein hohes Gut, auch in der Kirche und gerade in diesen krisenhaften Zeiten! Ich freue mich daher, wenn möglichst viele Menschen mitbestimmen, welchen Kurs unsere Kirche in diesen Zeiten notwendiger Veränderungen einschlägt", so Stadtdekan Dr. Bernhard Liess. Die ehrenamtlichen Kirchenvorstände leiten gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern für sechs Jahre die 63 Kirchengemeinden im Evangelisch-Lutherischen Dekanatsbezirk München. Sie entscheiden dort über alle wesentlichen Fragen.

Zu den Aufgaben eines Kirchenvorstandes gehört es, bei der Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde mitzuwirken. Er ist an Personalentscheidungen beteiligt und überwacht den Haushalt. Er legt die Schwerpunkte der Gemeindearbeit fest, beispielsweise die Gewichtung der Kirchenmusik, der Jugendarbeit oder der diakonischen Arbeit vor Ort. Auch über Baumaßnahmen und die Nutzung kirchlicher Gebäude entscheidet er mit. Die evangelische Kirche hat ein demokratisches Kirchenverständnis. So wie die Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher werden auch die anderen Gremien demokratisch gewählt. Damit gehört es zudem zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes, einzelne Mitglieder in die regionalen Kirchenparlamente, die Synoden, zu entsenden. Mehr Information unter stimmfürkirche.de und muenchen-evangelisch.de.

 

Rückfragen bitte an:

Gabriele März
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 

München, 09.10.2024